Kurzzeitpflege

Zeitlicher Aufenthalt - Hilfe im Ausnahmefall

Die Kurzzeitpflege bietet einen zeitlich begrenzten Aufenthalt z.B. zur Erholung und Entlastung der Pflegenden („Urlaub von der Pflege“), zur Überbrückung von Zeiten, in denen ein pflegendes Familienmitglied (Urlaub, Krankheit, Operation usw.) verhindert ist.

Die Aufenthaltsdauer ist bis maximal 6 Wochen pro Jahr möglich und kann von Personen mit Pflegestufe 1 bis einschließlich Pflegestufe 7 in Anspruch genommen werden. Bitte melden Sie Ihren Bedarf zeitgerecht im Haus Ihrer Wahl.

Hier finden Sie weiterführende Informationen

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular für Kurzzeitpflege
  • Einkommensnachweise der pflegebedürftigen Person, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Meldezettel
  • Aktuelle Medikamentenliste vom Arzt
  • letzter Krankenhausbefund oder Arztbrief/Diagnoseblatt vom Arzt
  • Kostform

Mitzubringen, beim Einzug, sind in ausreichender Menge:

  • Medikamente
  • INKO Produkte
  • event. Verbandsmaterial
  • Toilettartikel
  • Kleidung

Ihre Ansprechpartnerin, Ihr Ansprechpartner im PBZ Laa an der Thaya sind:

Erich Schiller, MSc

Pflegedirektor

+43 2522 2228 726 201

Bianca Strobl

Managerin Pflege- und Bertreuung

+43 2522 2228 726 204